Zum Führen von THW-Fahrzeugen berechtigt die sogenannte THW-Fahrgenehmigung. Damit alle Inhaber dieser Fahrgenehmigung auch auf dem neusten Stand in Sachen Verkehrsrecht, Vorschriften des THW zum Betrieb von Kraftfahrzeugen sind und auch zur Auffrischung bereits bekannter Regelungen wird eine jährliche Belehrung für alle Kraftfahrer durchgeführt.
Bei der Ausbildungsmaßnahme am 09.04.2011 im Ortsverband St. Ingbert wurden neben den oben genannten theoretischen Grundlagen und einer Schulung zum Transport von gefährlichen Gütern auch praktische Übungen, wie z.B. das Rangieren von Gliederzügen, sowohl der Führerscheinklasse BE, als auch der Klasse CE und das Bedienen der Seilwinde durchgeführt.
Nun sind die Teilnehmer bereit und berechtigt im Einsatz und im Dienst- und Ausbildungsbetrieb THW-Fahrzeuge sicher und ordnungsgemäß zu führen.